Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltend für Dienstleistungen und Produkte der Conwell AG (B2B), insbesondere Diagnostics/Assessments, Development/Training sowie projektbezogene Beratungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Conwell AG (nachfolgend „Conwell“) und ihren Kundinnen und Kunden. Die Leistungen richten sich in der Regel an Unternehmen (B2B). In begründeten Ausnahmefällen können Leistungen auch gegenüber Privatpersonen erbracht werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Conwell diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote von Conwell sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungen
Conwell erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Diagnostics (z. B. Einzelassessments, Förderassessments/Development Center, Team Assessment & Culture Analytics), Development/Training sowie Beratung und Begleitung in Organisations- und Führungsfragen.
Umfang, Vorgehen, Zeitplan und – sofern sinnvoll – Dokumentation werden mandatsbezogen definiert. Bei Diagnostics gilt: Conwell liefert fundierte, mehrdimensionale Analysen und nachvollziehbare Begründungslinien – keine Etiketten.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
Bei Kandidaten-/Teilnehmendenverfahren sorgt der Kunde für eine klare Kommunikation über Zweck, Rahmenbedingungen und Rollen (z. B. Auftraggeber, HR, Linie, Entscheidgremium).
5. Honorar, Spesen und Zahlungsbedingungen
Honorare werden nach Vereinbarung (Pauschale, Tages-/Stundensatz, Paket) in Rechnung gestellt. Spesen (Reisezeit, Reise- und Übernachtungskosten, Raummieten, Material) werden nach Vereinbarung zusätzlich verrechnet.
Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug kann Conwell Leistungen aussetzen.
6. Termine, Verschiebungen, Abbruch
Termine sind verbindlich, sobald schriftlich bestätigt. Verschiebungen oder Absagen durch den Kunden können zu Kostenfolgen führen (z. B. reservierte Tage, Drittleistungen, Reise-/Raumkosten). Die konkreten Konditionen werden im Angebot geregelt.
Bei Abbruch eines Projekts durch den Kunden werden bis dahin erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen und verbindlich beauftragte Drittleistungen in Rechnung gestellt.
7. Vertraulichkeit
Conwell behandelt alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur Vertraulichkeit hinsichtlich Methoden, Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnissen von Conwell.
Ausnahmen gelten nur bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher schriftlicher Freigabe.
8. Datenschutz
Conwell bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht (DSG). Je nach Auftrag kann Conwell als eigenständig Verantwortliche oder als Auftragsbearbeiterin tätig sein. Bei Assessments können auch besonders schützenswerte Personendaten betroffen sein; Verarbeitung und Zugriffsrechte werden mandatsbezogen geregelt.
Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, Personendaten (z. B. Kandidaten-/Mitarbeitendendaten) an Conwell zu übermitteln und die betroffenen Personen angemessen zu informieren.
9. Nutzungsrechte, Unterlagen, Intellectual Property
Sämtliche Rechte an Methoden, Modellen, Tools, Unterlagen und Vorlagen von Conwell verbleiben bei Conwell. Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für interne Zwecke im Zusammenhang mit dem Mandat.
Eine Weitergabe an Dritte, Publikation oder Vervielfältigung über den Mandatszweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von Conwell.
10. Haftung
Conwell erbringt Dienstleistungen mit der in der Branche üblichen Sorgfalt. Aussagen, Analysen und Empfehlungen sind Entscheidungsgrundlagen – die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung liegt beim Kunden.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Conwell nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Drittansprüche wird ausgeschlossen.
Eine allfällige Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt auf das im jeweiligen Mandat bezahlte Honorar begrenzt.
11. Drittleistungen / Tools
Sofern im Mandat sinnvoll, kann Conwell Drittleistungen (z. B. Räume, Plattformen, externe Tools) einsetzen oder empfehlen. Drittanbieter erbringen Leistungen in eigener Verantwortung. Conwell haftet nicht für Ausfälle oder Mängel von Drittleistungen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Baar (ZG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2025